FAQ - Häufig gestellte Fragen



Das BildungsTicket ist ein vom Freistaat Sachsen stark subventioniertes Ticket für Schüler und Schülerinnen die eine allgemeinbildende Schule besuchen oder eine rein schulische Ausbildung ohne Ausbildungsentgelt absolvieren.
Auch Teilnehmer eines freiwilligen sozialen Jahres können dieses Ticket nutzen. Eine Altersgrenze gibt es nicht.

Es gilt rund um die Uhr (auch in den Sommerferien) im sächsischen Teil des MDV-Gebietes, also im Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Stadt Leipzig und im Übergangsgebiet Döbeln.

Wer kann das BildungsTicket nutzen?

Das BildungsTicket kann nutzen:


Was kostet das BildungsTicket?

Das BildungsTicket kostet monatlich 15 Euro.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Gemäß Abo-Bedingungen wird der monatliche Betrag von 15,00 Euro per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Bei welchen Verkehrsunternehmen kann das BildungsTicket erworben werden?

Es muss bei dem Verkehrsunternehmen, in dessen Bediengebiet sich die Schule befindet, beantragt werden – Geben Sie dafür auf www.bildungsticket.com den Schulstandort ein um zum entsprechenden Abo-Antrag zu gelangen.

Kann das Abo auch mitten im Monat starten und monatsweise abgeschlossen werden?

Nein, das Abo startet immer zu einem Monatsersten und gilt 12 Monate in Folge. Danach verlängert es sich monatlich sofern es nicht gekündigt wird oder der Anspruch entfällt.

Wer kann das BildungsTicket beantragen?

Den Antrag kann jede volljährige Person für einen Schüler stellen. Der Abonnent ist der Schüler. Bitte beachten Sie, dass beim Abo-Antrag die Unterschrift vom Sorgeberechtigten und vom Kontoinhaber erfolgen muss.

Gibt es eine Frist für die Beantragung des BildungsTickets? Ist ein Sofortkauf möglich?

Es handelt sich um ein Abonnement. Ein Sofortkauf oder Kauf beim Busfahrer ist daher NICHT möglich.
Der Abo-Antrag inkl. Schulbescheinigung muss bis zum 10. des Vormonats beim jeweiligen Verkehrsunternehmen vorliegen, um das Ticket zum 1. des Folgemonats starten lassen zu können.
Beispiel: Wenn das Abo zum 1. August starten soll, muss der Abo-Antrag bis 10. Juli beim jeweiligen Verkehrsunternehmen vorliegen

Was muss ich beim Ausfüllen des Antrages beachten?

Der Schüler ist der Abonnent (Karteninhaber).
Bitte beachten Sie, dass das voraussichtliche Schulende unter Punkt 2.1 nicht ausgefüllt werden muss. Sofern ein Datum eingetragen wird, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Soll der Vertrag wie oben beschrieben anschließend verlängert werden, ist eine erneute Bestellung notwendig. Wird das Datum nicht ausgefüllt, endet der Vertrag erst mit einer Kündigung oder wenn der Anspruch auf das BildungsTicket verloren geht. Bei Schülern ist oft der Abonnent nicht der Kontoinhaber. Sobald ein Kontoinhaber unter Punkt 5 eingetragen wurde, ist auch dessen Unterschrift unter Punkt 6 gesondert zu leisten.

Können Antragssteller und Kontoinhaber verschieden sein?

Ja. In diesem Fall muss der Kontoinhaber auf Seite 2 unterschreiben.

Bis wann soll das BildungsTicket beantragt werden, damit es pünktlich zum Schuljahresbeginn 2024/25 vorliegt?

Bitte schnellstmöglich den Abo-Antrag zum Erwerb eines BildungsTickets beim jeweiligen Verkehrsunternehmen einreichen, damit das BildungsTicket pünktlich zum Schulbeginn im August vorliegt.
Schulwechsler reichen den Abo-Antrag bitte schnellstmöglich mit der Aufnahmebestätigung der Schule nach.“

Ist die jährliche Beantragung eines BildungsTickets notwendig?

Nein, nur bei einem Schulwechsel ist ein Änderungsantrag zu stellen. Alle Schüler müssen ab dem zweiten Jahr der Nutzung jährlich bis spätestens 10. September eine neue Schulbescheinigung oder die Kopie des für das neue Schuljahr gestempelten Schülerausweises (Vorder- und Rückseite) einreichen.

Was gilt als Schulbescheinigung?



Achtung! Schüler einer Berufsschule (rein schulische Ausbildung, berufliches Gymnasium, BVJ, BGJ, BFS, FOS) müssen das Formular „Bescheinigung zum Erwerb eines BildungsTickets“ vorlegen. Hier ist der Schülerausweis als Nachweis NICHT zulässig, da daran nicht ersichtlich ist, ob es sich tatsächlich um eine rein schulische Ausbildung handelt.

Wo bekomme ich das Formular „Bescheinigung zum Erwerb des BildungsTickets“ her?

Das Formular finden Sie als Anlage am Abo-Antrag.

Ist die Beantragung einer Kundenkarte notwendig, um das BildungsTicket nutzen zu können?

Nein, eine extra Beantragung einer Kundenkarte ist nicht notwendig. Die Kundenkarte wird mit dem BildungsTicket automatisch zugesandt. Anstatt der Kundenkarte kann auch der Schülerausweis genutzt werden, sofern dieser für das aktuelle Schuljahr gültig ist.

Welche Unterlagen sind dem Antrag auf BildungsTicket beizufügen?



Mein Kind hat bereits ein Schülerticket für den Landkreis Leipzig und eine Chipkarte (UmweltCard Junior). Erhält es eine neue Karte?

Nein! Das BildungsTicket wird auf die bestehende Karte bei der nächsten Kontrolle automatisch übertragen.
Dies kann einige Sekunden dauern. Bitte daher unbedingt und immer die Chipkarte so lange auf dem Bordrechner im Bus liegen lassen, bis es als gültig angezeigt wird (grünes Lämpchen).
Wenn die Karte zu zeitig vom Bordrechner gezogen wird kann es vorkommen, dass die Karte aufgrund der abgebrochenen Aktualisierung gesperrt wird. Eine Aufhebung der Sperrung ist nur im Servicecenter / an den Standkassen möglich. Alternativ können Sie für eine selbständige Entsperrung auch Ticketautomaten mit Chipkartenfunktion (rot-graue DB-Ticket-Automaten, LVB-Ticketautomaten an den Haltestellen) nutzen. Eine Übersicht über alle Ticketautomaten mit Chipkartenfunktion finden Sie unter: www.mdv.de unter dem Suchbegriff „Chipkartenterminals“. Sollte die Karte bereits 5 Jahre alt sein, wird vom Verkehrsunternehmen eine neue Karte ausgegeben.

Was muss bei Kontrollen im Bus, Zug und TRAM vorgezeigt werden und warum?


Auf der UmweltCard Junior ist nur hinterlegt ob das Ticket gültig ist (bezahlt) und da es nicht übertragbar ist der jeweilige Anfangsbuchstabe vom Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum.
Somit ist eine Übertragung von personenbezogene Daten (voller Name + zusätzliche Informationen wie bspw. Geburtsdatum) ausgeschlossen.
Anhand des Schülerausweises oder Kundenkarte kann der Kontrolleur oder Busfahrer erkennen, ob es sich tatsächlich um den BildungsTicket-Inhaber handelt.

Was ist zu tun, wenn sich der Wohnort des Kindes ändert?

Bei einem Umzug ist die neue Wohnanschrift gem. ABO-Antrag mit der Auswahl „Änderungsmitteilung“ – bei dem Verkehrsunternehmen einzureichen, mit dem der Abo-Vertrag abgeschlossen wurde.

Was ist zu tun, wenn mein Kind die Schule wechselt?

Bei einem Schulwechsel ist die Mitteilung gem. Antragsformular mit der Auswahl „Änderungsmitteilung“ – bei dem Verkehrsunternehmen einzureichen, bei dem der Abo-Vertrag abgeschlossen wurde. Nachfolgende Punkte sind anzugeben:


Muss ein neuer Antrag zum BildungsTicket ausgefüllt werden, wenn sich die Anschrift oder die Bankverbindung ändert?

Bei Adressänderung oder Änderung der Bankverbindung ist die Mitteilung gem. Antragsformular – mit der Auswahl „Änderungsmitteilung“ – bei dem Verkehrsunternehmen einzureichen, bei dem der Abo-Vertrag abgeschlossen wurde.
Es muss vollständig ausgefüllt werden.

Wie sind die Kündigungsregelungen?

Es bestehen folgende Möglichkeiten der Kündigung:

Die Kündigung des Abos ist bis zum Ende eines eines jeden Monats (nach Ablauf der Mindestlaufzeit) möglich. Sie muss in Textform erfolgen und bis zum Monatsletzten beim zuständigen Verkehrsunternehmen vorliegen.

Was muss ich mit der Kündigung noch übersenden?

Nichts, jedoch muss die Chipkarte zurückgegeben werden. Die Abforderung der Karte erfolgt mit der Kündigungsbestätigung des Verkehrsunternehmens.

Mein Kind erreicht die Schule fußläufig. Kann es dennoch das BildungsTicket für die Freizeit und Schulausflüge nutzen?

Ja, auch dann kann das BildungsTicket beantragt werden. Es muss keine Mindestentfernung zwischen Wohn- und Schulort nachgewiesen werden.

Kann ich als Berufsschüler ein BildungsTicket erwerben?

Nur Berufsschüler, die sich in einem Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr, beruflichen Gymnasium, einer Fachoberschule oder Berufsfachschule befinden, also eine rein schulische Ausbildung absolvieren, können ein BildungsTicket erwerben.
Die Schulbescheinigung ist verpflichtend dem Antrag beizulegen.

Kann ich als Auszubildender in einer dualen Ausbildung ein BildungsTicket erwerben?

Nein, für Auszubildende in dualen Bildungsgängen gilt dieses Ticket nicht, denn diese Auszubildenden können das Azubiticket Sachsen oder das Deutschlandticket erwerben.

Kann ich als Studierender ein BildungsTicket erwerben?

Nein. Für Studierende gibt es alternative Ticketmöglichkeiten, wie das MDV-Semesterticket oder Deutschlandticket.

Kann ich als Freiwilligendienstleistender ein BildungsTicket erwerben?

Seit dem 1. Januar 2023 können auch Freiwilligendienstleistende ein BildungsTicket erwerben, hier ist zwingend der Vertrag über den Freiwilligendienst der Bestellung beizufügen.

Wer bestätigt den Antrag für einen Freiwilligendienstleistenden?

Freiwilligendienstleistende müssen zur Antragstellung ihren Vertrag über den Freiwilligendienst vorlegen

Was passiert bei verspäteter Beantragung des BildungsTickets? Kann man bis zum Erhalt des BildungsTickets umsonst die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen?

Wenn der Abo-Antrag zum Erwerb eines BildungsTickets verspätet eingereicht wird, kann nicht sichergestellt werden, dass das Ticket pünktlich zum Schuljahresbeginn vorliegt.
Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrausweis ist ausgeschlossen. Es sind dann entsprechend Einzelfahrausweise oder Zeitkarten zum Azubitarif zu erwerben

Ist die jährliche Beantragung eines BildungsTickets notwendig?

Nein, nur bei einem Schulwechsel ist ein Änderungsantrag zu stellen. Alle Schüler müssen ab dem zweiten Jahr der Nutzung jährlich bis spätestens 10. September eine neue Schulbescheinigung oder die Kopie des für das neue Schuljahr gestempelten Schülerausweises (Vorder- und Rückseite) einreichen. Die Schulbescheinigung finden Sie hier. Bei der Erstbeantragung ist ebenfalls eine Schulbescheinigung oder die Kopie des aktuellen Schülerausweises notwendig. Achtung! Schüler einer Berufsschule müssen zwingend eine Schulbescheinigung vorlegen, hier ist der Schülerausweis nicht als Nachweis zulässig!

Wo erfolgt die Antragsstellung, wenn die Schule und der Wohnort in zwei verschiedenen Verbundgebieten liegen?

Grundsätzlich erfolgt die Beantragung des BildungsTickets bei einem Bus-Verkehrsunternehmen im Landkreis Leipzig (MDV Gebiet), wenn die Schule im Landkreis Leipzig liegt.
Da bei verbundüberschreitenden Schulwegen viele Rahmenbedingungen zu beachten sind, wird empfohlen, vor der Antragstellung sich am Servicetelefon des jeweiligen Verkehrsunternehmens zu informieren.


Bekomme ich Rabatt, wenn ich die Gesamtkosten des BildungsTickets auf einmal zahle?

Nein.

Kann im Falle eines Wechselmodells (Trennung der Eltern) nur die Hälfte des BildungsTickets bezahlt werden und die andere Hälfte das andere Elternteil?

Nein, da es 365 Tage im Jahr nutzbar ist.

Wohin müssen sich Leistungsempfänger von „Bildung- und Teilhabe“ für die Übernahme der BildungsTicket-Kosten wenden?

Leistungsempfänger von Bildung- und Teilhabe stellen den Antrag direkt beim zuständigen Jobcenter.

Werden die Kosten des BildungsTickets für anspruchsberechtigte Kinder erstattet (ab 3. Kind)?

Haben Familien nachweisbar für zwei anspruchsberechtigte Kinder das BildungsTicket erworben, werden hierfür die entrichteten Kosten in Höhe von 180,00 Euro auf Antrag für jedes weitere Kind durch den Landkreis erstattet.
Dazu wird auf der Homepage des Landkreises Leipzig ein formgebundener Antrag bereitgestellt.

Ist das BildungsTicket als elektronisches Ticket fürs Smartphone erhältlich?

Nein, das Ticket wird in Form einer Chipkarte ausgegeben, welche elektronisch auslesbar ist.

Gibt es bei Verlust Ersatz?

Ersatz erfolgt gegen Entgelt durch das Verkehrsunternehmen, mit dem der Abo-Vertrag abgeschlossen wurde, die Kosten entsprechen dem jeweils gültigen Tarif:


Gilt das BildungsTicket auch im RufBus?

Ja.

Kann ich ein Fahrrad kostenfrei mitnehmen?

In den regionalen Buslinien ist die Fahrradmitnahme nicht kostenfrei. Es muss eine Extrakarte gelöst werden.
In den Nahverkehrszügen im MDV-Gebiet kann das Fahrrad kostenfrei mitgenommen werden. Einen Anspruch auf Beförderung des Fahrrades gibt es auch in diesen Fällen nicht.

Was passiert, wenn das BildungsTicket bei der Fahrkartenkontrolle nicht vorgezeigt werden kann oder der Schülerausweis bzw. die Kundenkarte fehlt?

Zunächst wird neben einem Einzelfahrschein ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (60,00 Euro) erhoben.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Woche das Ticket beim Verkehrsunternehmen, von dem das Erhöhte Beförderungsentgelt erhoben wurde, vorzulegen.
Die Kontaktdaten sind auf dem Beleg ersichtlich.
Da das BildungsTicket personengebunden, also nicht übertragbar, ist, kann somit das Erhöhte Beförderungsentgelt auf eine Bearbeitungsgebühr verringert werden

Wir wohnen in Sachsen, mein Kind geht aber in Sachsen-Anhalt oder in Thüringen in die Schule. Können wir auf das BildungsTicket zurückgreifen?

Nein, das ist leider nicht möglich. Anspruch auf das BildungsTicket haben nur Schüler, die eine Schule in Sachsen besuchen.
Bitte greifen Sie alternativ auf ein Azubiticket oder auf das DeutschlandTicket zurück.